Das Bundesverfassungsgericht hatte vor einem Monat die Ungleichbehandlung schwuler und lesbischer Ehen im Einkommenssteuerrecht für unzulässig erklärt. Mit hohem Tempo hat die Bundesregierung dann noch ein Gesetz auf den Weg gebracht, um es vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag zu bringen. Vom Ehegattensplitting profitieren homosexuelle Paare demnach auch rückwirkend, wenn sie gegen ihre bisherigen Steuerbescheide Widerspruch eingelegt haben.
Wie den Ländern ging der Opposition im Parlament das Gesetz nicht weit genug, weil in weiteren Regelungen wie beispielsweise im Bundeskindergeldgesetz eine Ungleichbehandlung bestehen bleibt. Sie fordern gleiche Rechte in jedem Bereich, auch im Adoptionsrecht.