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Die stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Kirsten Fehrs, möchte die EKD beteiligen an der Diskussion über eine möglichen Abschaffung des kompletten Strafrechtsparagrafen zum Schwangerschaftsabbruch.
Es gebe weiter ein Interesse daran, an der geplanten Expertenkommission mitzuwirken, sagte die stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, am Montag bei der EKD-Synode in Magdeburg.
Der EKD gehe es in der Debatte um eine Balance von Lebensschutz und Selbstbestimmung, sagte die Hamburger Bischöfin. Mit der Mehrheit von SPD, Grünen und FDP im Bundestag wurde nach Antritt der neuen Bundesregierung bereits das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, der Paragraf 219a, abgeschafft.
Die Ampelkoalition stellt aber auch infrage, ob der Schwangerschaftsabbruch insgesamt künftig weiter im Strafgesetzbuch geregelt werden soll. Dafür soll eine "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" eingesetzt werden, die Alternativen dazu prüft sowie über Regelungen zu anderen ethisch umstrittenen Themen berät. Die Kommission, die beim Bundesgesundheitsministerium angesiedelt werden soll, ist bislang noch nicht berufen worden.
Stichwort: Evangelische Kirche in Deutschland
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist die Gemeinschaft der 20 evangelischen Landeskirchen in der Bundesrepublik mit rund 19,7 Millionen Protestanten. Wichtigste Leitungsgremien sind die EKD-Synode mit 128 Mitgliedern, die Kirchenkonferenz mit Vertretern der Landeskirchen sowie der aus 15 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Rat. Ratsvorsitzende ist die westfälische Präses Annette Kurschus.
Die EKD wurde 1945 als Zusammenschluss lutherischer, reformierter und unierter Landeskirchen ins Leben gerufen. Die einzelnen Landeskirchen sind selbstständig, die EKD koordiniert jedoch das einheitliche Handeln. Ihre Aufgaben liegen vor allem bei Fragen der öffentlichen Verantwortung der Kirche und bei den Beziehungen zu den Partnerkirchen im Ausland. Zudem ist die EKD zuständig für die Herausgabe der Lutherbibel und des Gesangbuchs. Sie veröffentlicht regelmäßig Denkschriften zu ethischen, sozialen, politischen und theologischen Themen.
Die Teilung Deutschlands hatte 1969 auch für die evangelische Kirche eine organisatorische Trennung zur Folge. Nach der politischen Wiedervereinigung schlossen sich 1991 die evangelischen Kirchen in Ost- und Westdeutschland wieder zusammen. Anfang 2007 wurde eine Strukturreform wirksam, die auf eine enge Verzahnung der Organe und Dienststellen von EKD und konfessionellen Zusammenschlüssen der Lutheraner und Unierten abzielt. Seit 2009 tagen daher EKD-Synode, die lutherische Generalsynode und die Vollkonferenz der unierten Kirchen zeitlich und personell verzahnt am gleichen Ort.
Stichwort: Konfessionelle Bünde in der EKD
Unter dem Dach der EKD gibt es zwei konfessionelle Bünde: In der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) sind sieben lutherische Landeskirchen mit zusammen rund acht Millionen Gläubigen verbunden. Die Union Evangelischer Kirchen (UEK) wird von zwölf Landeskirchen gebildet, zu denen mehr als zehn Millionen Christen gehören. Diese überwiegend unierten Kirchen gingen aus dem Zusammenschluss reformierter und lutherischer Kirchen im 19. Jahrhundert in Preußen und anderen deutschen Ländern hervor. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) ist Mitglied in beiden Bünden.
Seit einigen Jahren verzahnen die EKD und die beiden konfessionellen Zusammenschlüsse ihre Organe und Dienststellen miteinander, um Kräfte zu bündeln und Doppelstrukturen zu vermeiden. Das sogenannte Verbindungsmodell wurde 2007 wirksam. Seit 2009 tagen die Kirchenparlamente von Lutheranern und Unierten sowie die EKD-Synode jeweils örtlich und zeitlich verbunden sowie personell verzahnt. Auf der Synode 2016 stimmten die Delegierten auch für die Zusammenführung der drei Kirchenämter in Hannover.
Eine Vertiefung der gemeinsamen theologischen Arbeit soll überdies zu einer stärkeren evangelischen Profilierung führen, ohne die Bekenntnisunterschiede zwischen lutherischen, reformierten und unierten Christen in Deutschland zu verwischen. Die Vereinbarungen betreffen die Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung zwischen den Kirchenbünden zum Beispiel in den Bereichen Theologie, Liturgie und Ökumene sowie Rechtsangleichungen wie bei den Pfarrdienstgesetzen.
Statistik zur EKD: https://www.ekd.de/statistik-20-landeskirchen-44288.htm